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A.TR.

Was ist ein A.TR.?

Das A.TR. ist wie die EUR.1 eine Warenverkehrsbescheinigung. Allerdings ausschließlich für den Warenverkehr mit der Türkei.

 

Wann wird ein A.TR. benötigt?

Ein A.TR. kann im gewerblichen Warenverkehr (ausgenommen sind Agrar- und EGKS-Waren) mit der Türkei ausgestellt werden.

Anwendung findet die A.TR. nur, wenn sich die Waren im freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden und unmittelbar aus einem Mitgliedstaat in die Türkei oder umgekehrt befördert werden.

Alle Waren für die eine A.TR.-Bescheinigung ausgestellt werden kann, sind grundsätzlich von Zöllen und Abgaben befreit.

 

Gibt es eine Wertgrenze?

Nein, da eine Warenverkehrsbescheinigung (WVB) A.TR. Aussagen zur Freiverkehrseigenschaft einer Ware enthält, müssen die begünstigten Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Ausfuhrlandes stammen und direkt aus einem Mitgliedsstaat in die Türkei (oder umgekehrt) transportiert werden. Die WVB A.TR. ist ein förmlicher Präferenznachweis und wird grundsätzlich ausgestellt.

 

Wer stellt die A.TR. aus?

Der Vordruck der A.TR. wird vom Exporteur oder seinem Dienstleister ausgefüllt und von der zuständigen Ausfuhrzollstelle vor der Ausfuhr der Ware auf Richtigkeit hin überprüft sowie bescheinigt. Eine nachträgliche Ausstellung ist möglich.

Im Gegensatz zur EUR.1 benötigt die Zollstelle bei der A.TR. allerdings keine Nachweispapiere wie Lieferantenerklärungen bei Handelsware oder eine Ursprungserklärung um den Ursprung der Exportware zu beweisen.

Sollten sie Ein A.TR benötigen oder Hilfe beim Ausfüllen des Vordruckes, Rufen sie uns gerne an.

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