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Übersiedlunsgut
Vorsicht, wenn der Expat seinen Hausstand selber übersiedelt!
Ein weiterer Karriereschritt kann manchmal über einen Job im Ausland führen. Falls Ihr zukünftiger Arbeitgeber Ihnen kein Relocation Budget zur Verfügung stellt, bedeutet ein Auslands-Job gleich zu Beginn häufig höhere Ausgaben: Flüge ins Zielland für eine erste Orientierung. Eine Wohnung suchen und anmieten und damit Makler –Courtage, Kaution, erste Miete, etc….
Da will man natürlich das Geld an allen Ecken und Enden einsparen. Zum Beispiel, indem man seinen Hausstand, oder den Teil, der unbedingt mit übersiedeln soll, selbst transportiert.
Aber Achtung! Sobald Sie in den Schengen-Raum oder die Europäische Union einreisen oder diese verlassen, wird bei auch für Ihren Privat-Umzug eine Zoll-Anmeldung fällig.
Dabei fängt die Vorbereitung auf die Einfuhrverzollung des Umzugsguts (personal effects) im Bestimmungsland schon mit dem Kofferpacken an.
Das europäische Zollrecht sieht für den Fall eines Umzugs aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) für Waren vor, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Umzugsgut (personal effects) bezeichnet werden (Art. 3 ff. Zollbefreiungsverordnung).
Voraussetzungen für die Anerkennung von Waren als Übersiedlungsgut sind:
- Bei dem Übersiedelnden muss es sich um eine natürliche Person handeln, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegt.
- Der gewöhnliche Wohnsitz muss vor der Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft bestanden haben.
- Die Waren müssen dem Begünstigten tatsächlich gehören, und von ihm – im Falle von nicht verbrauchbaren Waren – seit mindestens sechs Monaten in dem Herkunfts-Drittland benutzt worden sein.
Waren, für die diese außertarifliche Zollbefreiung beantragt werden soll, sind stets schriftlich zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr anzumelden. (Einfuhrverzollung im Bestimmungsland)
Um hier auf Nummer sicher zu gehen, die persönliche Habe so schnell und reibungslos wie möglich und vor allem Einfuhrabgabenfrei an den neuen Wohnort zu bekommen, ist eine Vorausschauende und exakte Planung vor dem eigentlichen Umzug sehr wichtig.
So sollte der Übersiedelnde bereits vor dem Packen der Umzugskartons diese Kartons fortlaufend durchnummerieren. Als nächsten Schritt empfiehlt es sich, beim eigentlichen Packen des Kartons ein Inhaltsverzeichnis (DIN A4) über den Inhalt der einzelnen Kartons anzufertigen. So lässt sich relativ einfach und schnell eine gesamte Bestandsliste über das eigene Hab und Gut anfertigen.
Mit dieser Bestandsliste muss die Ausfuhr des Umzugsgutes anschließend beim zuständigen Binnenzollamt des Ausfuhrlandes angemeldet werden. Es empfiehlt sich, dieses frühzeitig (spätestens 48 Std.) vor der eigentlichen Ausreise zu machen, um Verzögerungen durch eine evtl. Beschau zu vermeiden.
Als nächstes steht die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. (Einfuhrverzollung im Bestimmungsland). Und gerade hier ist die vorher angefertigte Inventarliste Gold wert. Die anstehende Einfuhr der Ware kann bereits vor der eigentlichen, physischen Ankunft beim zuständigen Binnenzollamts des neuen Wohnortes angemeldet werden. Der Zollbeamte bekommt anhand der Liste bereits im Vorfeld einen genauen Überblick über die mitgebrachten Waren. Das bedeutet, er kann anhand Ihres Inhaltsverzeichnisses entscheiden ob er sich einzelne Gegenstände oder einzelne Kartons bei der Entladung des Möbeltransporters anschauen möchte. Dieses Vorgehen bietet mehrere enorme Vorteile.
- Sie müssen keine ausgiebige Kontrolle auf dem Gelände des Zollamtes über sich ergehen lassen. Die Kontrolle kann während Ihres eigentlichen Einzugs stattfinden.
- Es findet eine sporadische Kontrolle statt und es wird nicht Ihr gesamtes Hab und Gut kontrolliert.
- Sie können sehr viel Zeit bei der Einreise sparen, da es wahrscheinlich ist, das nur ein paar wenige Dinge angeschaut werden müssen.
- Durch die sporadische Kontrolle wird ein wesentlich Größerer Teil Ihrer Privatsphäre geschützt, da auf die Kontrolle von Kartons mit intimen oder sensiblen Inhalt verzichtet werden kann (Das liegt im Ermessen jedes einzelnen Zollbeamten).
Rufen sie uns gerne an und wir kümmern uns um Ihre Zollangelegenheiten.
www.diezollagentur.de
Über uns
Wir repräsentieren die dritte Generation einer Spediteursfamilie mit langjähriger Erfahrung in der Ein- und Ausfuhr von Waren.
Nutzen Sie unsere Erfahrung!
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Kai Buschermöhle
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