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EUR.1
Was ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist für den Warenverkehr mit den Staaten, mit denen die EG Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat, sowie mit Staaten und Gebieten, die mit der EG assoziiert sind. Präferenznachweise sind Ursprungsnachweise. Die Erlangung von Zollvorteilen ist Zweck dieser Bescheinigung. Bestimmte Waren können zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen in das jeweilige Land importiert werden, d. h. für den ausländischen Kunden wird die Wareneinfuhr dadurch günstiger. Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst werden und die darin festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Wann benötige ich eine EUR.1
Die EUR.1 wird immer bei Ländern benötigt, mit denen ein zweiseitiges Abkommen mit der EG geschlossen wurde. Der Präferenznachweis findet dann sowohl bei Import als auch Export Anwendung.
Hier der Link zu einer tagesaktuellen Präferenzliste der Europäischen Union.
http://www.wup.zoll.de/wup_online/uebersichten.php?id=1
Hinweis: Bei Exporten in die MAR-(AKP-)Staaten, APS-Staaten und ÜLG-Gebiete (Überseeische Länder und Gebiete) werden in der Regel keine Präferenznachweise ausgestellt, da hier nur einseitige Präferenzabkommen für Importe in die EG vorliegen.
Gibt es eine Wertgrenze
Ja, Bei Kleinsendungen bis zu einem Warenwert von 6000€ kann die Ursprungserklärung eigenverantwortlich auf einem Handelspapier (z. B. Rechnung) abgegeben werden. Erforderlich wird die EUR.1 bei Überschreitung dieser Wertbegrenzung. „Ermächtigte Ausführer“, die eine Bewilligung der zuständigen Zollbehörde besitzen, können auch ohne Wertbegrenzung auf die Ursprungserklärung zurückgreifen.
Wo bekomme ich den Präferenznachweises
Die EUR.1 muss im Rahmen der Versandabfertigung der Ware von der zuständigen Versandzollstelle abgestempelt werden. Der Ausführer oder sein Dienstleister reichen den ausgefüllten Vordruck bei der Zollstelle ein.
Auf Verlangen sind der Zollstelle Nachweispapiere (z. B. Lieferantenerklärungen bei Handelsware, eine EUR.1 bei Importware oder eine Ursprungserklärung) vorzulegen, um den Ursprung der Exportware zu beweisen.
Bei Eigenfertigung der Ware muss auf der Rückseite der EUR.1 oder einem separaten Dokument die Präferenzkalkulation erläutert werden. Zum einen muss die für die jeweilige Ware geltende Ursprungsregel angegeben werden, zum anderen muss deren Einhaltung nachgewiesen werden. Pauschale Angaben reichen nicht aus.
Sollten sie Hilfe beim Ausfüllen der EUR.1 benötigen Rufen sie uns gerne an.
Über uns
Wir repräsentieren die dritte Generation einer Spediteursfamilie mit langjähriger Erfahrung in der Ein- und Ausfuhr von Waren.
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Kontakt
Kai Buschermöhle
Die Zollagentur
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