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T2L / T2LF
Was ist ein T2L oder T2LF
Das T2L oder auch T2LF sind Warenverkehrsbescheinigungen bzw. Präferenznachweise für Waren des statistisch freien Verkehrs, d. h. für bereits verzollte Nichtgemeinschaftsware oder EU-Gemeinschaftsware somit also ein Nachweis des Gemeinschaftscharakters von Waren.
Wann wird ein T2L/T2LF benötigt?
Wenn Waren in nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehörende Gebiete oder aus solchen heraus befördert werden, kann der Nachweis des Gemeinschaftscharakters der Waren durch Vorlage eines Versandpapiers T2L (F) erbracht werden.
Welche Gebiete sind das?
Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern.
- die britischen Kanalinseln
- die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana und Saint-Martin)
- die Kanarischen Inseln
- die Ålandinseln
- der Berg Athos in Griechenland
Wo ist der Unterschied zwischen T2L und T2LF?
T2L: gilt für Waren die während des Transports vom Abgangsland zum Bestimmungsland das Steuergebiet der EU nicht verlassen (z.B. San Marino, Andorra).
T2LF: wird in ähnlichen Fällen zum T2L ausgestellt, jedoch gehören Abgangsland und/oder Bestimmungsland sowie Teile der Transportstrecke nicht zum Steuergebiet der EU. (z.B. über Wasser, oder von und zu den Kanaren, den Kanalinseln und den Aland-Inseln.)
Gibt es eine Wertgrenze
Nein, eine wertgrenze ist nicht zu beachten.
Wer stellt die T2L / T2LF aus?
Der Vordruck der T2L / T2LF wird vom Exporteur oder seinem Dienstleister ausgefüllt und von der zuständigen Ausfuhrzollstelle auf Richtigkeit hin überprüft sowie bescheinigt.
Eine nachträgliche Ausstellung ist auch möglich. Für die Vorlage des Versandpapiers T2L oder T2LF gibt es keine Frist.
Im Gegensatz zur EUR.1 benötigt die Zollstelle bei der T2L / T2LF allerdings keine Nachweispapiere wie Lieferantenerklärungen bei Handelsware oder eine Ursprungserklärung um den Ursprung der Exportware zu beweisen.
Sollten sie ein T2L / T2LF benötigen oder Hilfe beim Ausfüllen des Vordruckes, Rufen sie uns gerne an.
Über uns
Wir repräsentieren die dritte Generation einer Spediteursfamilie mit langjähriger Erfahrung in der Ein- und Ausfuhr von Waren.
Nutzen Sie unsere Erfahrung!
Kontakt
Kai Buschermöhle
Die Zollagentur
Bremer Straße 122
49179 Ostercappeln
Telefon: +49 5473 959234-0
Fax: +49 5473 959234-9