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Import
Was ist Import?
Laut Definition alle Waren- und Dienstleistungsumsätze mit Wirtschaftseinheiten, die ihren ständigen Sitz (Wohnsitz) außerhalb Deutschlands haben. Aus Sicht des Zollrechts alle Einfuhren in das Zollgebiet der EG (EU).
Welche Wertgrenzen sind zu beachten?
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Der Antrag auf Einfuhrabfertigung ist grundsätzlich bei der Zollstelle zu beantragen, bei der die Waren gestellt worden sind. Der Antrag ist zusammen mit der Zollanmeldung zur Überführung der Waren in den freien Verkehr zu stellen (§ 31 Abs. 2 Ziffer 1 AWV). Der Antrag kann elektronisch oder in Papierform abgegeben werden.
Über uns
Wir repräsentieren die dritte Generation einer Spediteursfamilie mit langjähriger Erfahrung in der Ein- und Ausfuhr von Waren.
Nutzen Sie unsere Erfahrung!
Kontakt
Kai Buschermöhle
Die Zollagentur
Bremer Straße 122
49179 Ostercappeln
Telefon: +49 5473 959234-0
Fax: +49 5473 959234-9