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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website diezollagentur.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise nicht mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 2.1.2 (2018-08) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Alternativtexte bei „nicht Text“ Elementen sind in der englischen Sprachversion aufgrund technischer Hürden vorerst nur auf Deutsch verfügbar
  • Tastaturbedienung bei einigen Elementen nicht optimal aber größtenteils möglich

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Einige ältere PDF Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei neuen Dokumenten wird darauf geachtet, diese so zugänglich wie möglich zu gestalten. Eine Überarbeitung von älteren PDF Dokumenten stellt allerdings einen sehr hohen Aufwand dar.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte von Dritten welche nicht im Einflussbereich des Seitenbetreibers liegen: z.B. Twitter- und Youtube-Embeddings.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 28.05.2025 erstellt. 

Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e1dfb98d-5aa1-11e8-ab41-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF)

Grundlage des Statements: Manuelle und teilweise automatisierte Accessibility Evaluierung einer externen Agentur von verschiedenen Seiten der Website (28.05.2025). 

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.05.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen), bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden: Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an per Mail an info@diezollagentur.de mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website diezollagentur.de“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

Die Zollagentur – Kai Buschermöhle GmbH
Bremer Straße 122
49179 Ostercappeln

E-Mail: info@diezollagentur.de

Wir werden Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.

 

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie mit der Barrierefreiheit unserer Website oder mobilen Anwendung nicht zufrieden sein und auf Ihr Feedback keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie ein Schlichtungsverfahren nach § 9d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) beantragen. Die Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Das Verfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Webseite: www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle

Öffnungszeiten: Telefonisch erreichbar montags bis freitags von 10:00 bis 14:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Anträge auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können in Textform oder mündlich zur Niederschrift gestellt werden. Für eine mündliche Antragstellung ist ein persönlicher Gesprächstermin erforderlich, eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

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